Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06.02.2020

Geltungsbereich

1.1. Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Signal OG, Rosenstraße 1, 4040 Linz, im folgenden Signal oder Auftragnehmer, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Signal dem Auftraggeber gegenüber erbringt, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden.

1.2. Sollten diese Geschäftsbedingungen geändert werden, wird dem Auftraggeber ein Exemplar der geänderten Fassung übersandt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.

1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) der jeweiligen Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird gesondert vereinbart.

1.4. Die aktuellen AGB können jederzeit bei Signal angefordert werden.

2 Angebote

2.1. Angebote von Signal sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekten oder Preislisten verpflichtet nicht zur Lieferung.

2.2. Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

2.3. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte und sonstige Leistungsbeschreibungen sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

2.4. Mitarbeiter von Signal sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.

2.5. Angebote sind 30 Tage ab Zustellungsdatum gültig.

3 Vertragsabschluss

3.1. Die Verträge kommen mit der Annahme des vom Kunden rechtsgültig gestellten Auftrages an Signal zustande. Die Vertragsübermittlung hat schriftlich zu erfolgen und ist firmenmäßig zu zeichnen.

3.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, einander alle sachbezogenen Umstände, die eine Änderung des Vertrages erforderlich machen, schriftlich bekannt zu geben.

3.3. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet mit der beiderseitigen Leistungserfüllung. Vertragsverhältnisse mit unbestimmter Zeitdauer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats von beiden Teilen schriftlich gekündigt werden.

4 Leistungsumfang & Berichterstattung

4.1. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom Auftragnehmer gewählten Weise. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

4.2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Signal Projektteam auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Signal Projektteams bekannt werden.

4.4. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer stimmen überein, dass eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende laufende/einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt.

5 Nicht durch den Vertrag gedeckte Leistungen

5.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt; sie gehen zu Lasten des Auftraggebers:
- Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.
- Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

6 Liefertermine

6.1. Termine und Lieferfristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt dem Vertrags- und Untersuchungsgegenstand angemessener Elastizität, üblicherweise 10% der Vertragsdauer in Kalenderwochen.

6.2. Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnung und sonstige Betriebsstörungen verlängern die Frist bis zu zwei Monaten. Bei längerer Dauer sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages einer Seite nicht länger zuzumuten ist.

6.3. Signal ist berechtigt, die Leistungsverpflichtung in Teilleistungen zu erfüllen.

7 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Waren bzw. erbrachte Dienstleistungen unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Offene Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware bzw. Dienstleistung als abgenommen.

7.2 Die Gewährleistung erfolgt wenn möglich durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

7.3. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung oder - falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist - das Recht der Wandlung. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des § 12.

7.4 Jegliche Gewährleistung im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ist ausgeschlossen.

7.5 Signal übernimmt keine Gewähr dafür, dass zur Verfügung gestellte Software jederzeit und fehlerfrei funktioniert und mit anderen Programmen oder Hardwarezusammensetzungen zusammenarbeitet.

8 Preise

8.1. Soweit nicht anders angegeben, ist Signal an die in seinen Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen bzw. Reisespesen werden gesondert verrechnet.

8.2. Die Preise gelten in der jeweils auf dem Angebot/der Rechnung ausgewiesenen Währung, wenn nicht anders vereinbart, zuzüglich der jeweils am Vertragstag gültigen Mehrwertsteuer.

9 Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlung hat nach erfolgter Leistungserbringung per Zahlung auf das Geschäftskonto von Signal zu erfolgen.

9.2. Die von Signal gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.

9.3. Insbesondere zeitlich umfangreiche Leistungen (mehr als 4 Kalenderwochen) durch Signal sind entsprechend zu akontieren, üblicherweise mit 30% der Vertragssumme zzgl. geltender Mehrwertsteuer.

9.4. Wird gegen eine Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich und begründet Einspruch erhoben, gilt sie als genehmigt.

9.5. Signal ist berechtigt, im Säumnisfalle Mahnspesen, Kosten weiterer Einbringungsmaßnahmen und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.

9.6. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die seitens Signal einen wichtigen Grund darstellen, so hat Signal nur Anspruch auf den den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung für den Auftraggeber seine bisherigen Leistungen verwertbar sind.

9.7. Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen (Vorbehaltsware) im Eigentum von Signal. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, darf er die Leistungen von Signal im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden.

9.8 Für den Fall, dass der Kunde nach mehrmaliger Mahnung mit der Zahlung in Verzug gerät, ist Signal berechtigt, die Internetpräsenz des Kunden sofort zu deaktivieren. Zur Wiederaufnahme der Internetpräsenz akzeptiert der Kunde eine Reaktivierungspauschale von
EUR 25,-. Diese Pauschale entspricht dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kostenaufwand.

Durch eine solche der Sphäre des Kunden zuzuordnende Deaktivierung der Internetpräsenz, wird der Kunde nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die Rückstände noch für die künftig fällig werdenden Gebühren. Der Anspruch von Signal auf Bezahlung der Gebühren für die vereinbarte Laufzeit bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin und der Anspruch der Signal auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleiben unberührt.

9.9 Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.

10 Kündigung und Rücktritt

10.1 Die Laufzeit der Webhosting-Produkte beträgt ein Jahr und wird, sofern nicht 6 Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes gekündigt wird, automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

10.2 Die Laufzeit von Internet-Domains beträgt 1 Jahr (Ausnahme .info und .biz Domains: 2 Jahre) und wird, sofern nicht 6 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraumes gekündigt wird, stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.

10.3. Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von Signal zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für Signal entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragwertes als vereinbart.

10.4. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, ist Signal unter Einforderung der noch offenen Zahlungen und entstandenen Kosten zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

10.5 Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grunde: Signal ist bei Zahlungsverzug des Kunden nach erfolgloser schriftlicher oder elektronischer Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine der Sphäre des Kunden zuzurechnende vorzeitige Vertragsauflösung lässt den Anspruch von Signal auf Bezahlung der Gebühr für die vereinbarte Laufzeit des Vertrages bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sowie den Anspruch von Signal auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses - aus welchem Grunde auch immer - ist Signal nicht mehr zur Bereitstellung der vereinbarten Dienstleistungen verpflichtet. Signal ist daher zum Löschen der gespeicherten bzw. verwalteten Daten berechtigt. Dem Kunden stehen bei einer berechtigten Löschung keinerlei Ansprüche gegen Signal zu. Daten werden von Signal rechzeitig zum Download bereitgestellt, der Kunde ist innerhalb der definierten Aufbewahrungsfrist für die fortführende Speicherung verantwortlich.

10.6 Alle Kündigungen müssen in schriftlicher Form mit Unterschrift des Inhabers (Hosting) oder Auftraggebers erfolgen.

11 Urheberrechte

11.1. Die Leistungen von Signal werden dem Kunden ausschließlich zur eigenen Nutzung verkauft. Er darf diese weder wiederverkaufen, noch kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Für die Anerkennung haftet der Käufer durch seine Unterschrift. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer für den entstandenen Schaden.

11.2. Signal verbleibt an seinen Leistungen ein Urheberrecht.

11.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Leistungen von Signal wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum von Signal hinweisen und Signal unverzüglich benachrichtigen.

12 Haftungsbeschränkung

12.1. Der Signal und seine Mitarbeiter haften für Schäden nur im Falle, dass ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen.

12.2. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

12.3. Der Ersatz von Folgeschäden, unsachgemäßen Verwendungen der Leistungen von Signal sowie entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

12.4. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

12.5. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines datenverarbeitenden Unternehmens, eines Wirtschaftstreuhänders oder eines Rechtsanwaltes durchgeführt und der Auftraggeber hievon benachrichtigt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.

12.6 Support-, Hilfsleistungen und Auskünfte durch unsere Mitarbeiter bzw. Weisungen aus Anleitungen erfolgen jeweils nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag.

12.7 Im Fall von technischen Problemen, besteht außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.

13 Datenschutz

13.1 Gemäß der DSGVO haben wir zum Thema Datenschutz und Kundendaten unsere Regelungen und Maßnahmen in unserer Datenschutzerklärung zusammen gefasst. Diese ist auf der Website abrufbar.

13.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV-mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei Signal abzufragen.

13.3 Signal ergreift technisch und organisatorisch zumutbare Maßnahmen, um die im Unternehmen gespeicherten Kundendaten zu schützen. Diese sind auf der Website genauer spezifiziert und abrufbar. Signal haftet jedoch nicht, wenn sich Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber Signal aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

13.4 Der Kunde verpflichtet sich nur die im Rahmen eines Auftragsdatenverarbeitervertrages explizit spezifizierte personenbezogenen Daten auf der von Signal bereitgestellten Infrastruktur zu verarbeiten. Von einer Änderung der verarbeiten Daten hat der Auftraggeber Signal unverbindlich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt dies geht die Haftung gemäß Art. 82 DSGVO vollständig auf den Auftraggeber über. Bei einer Änderung der verarbeiten Daten durch den Auftraggeber erhält Signal ein außerordentliches Kündigungsrecht.

13.5 Daten im Rahmen unseres Hosting Angebots werden regelmäßig gesichert. Signal übernimmt jedoch in keinster Weise Garantien für die Daten auf Webservern oder Backups. Soweit Daten auf Signal Webservern - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde daher Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.   Keine Form von Haftung und Schadenersatz, die sich auf Verlust von Daten bezieht, wird von Signal übernommen.

13.6 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

14 Hosting und Domains

14.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt und verfolgtem Zweck seiner Internetpräsenz nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde versichert, dass über Signal zur Verfügung gestellte Dienste keine rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden, sowie links- bzw. rechtsradikalen Inhalte verbreitet werden, noch auf solche Inhalte mit einem Link verwiesen wird. Widrigenfalls ist Signal berechtigt, die Aufnahme der Internetseiten zu verweigern bzw. diese zu löschen. Signal übernimmt keine Prüfungspflicht.

14.2 Das Versenden von Massen-E-Mails (SPAM) sowie Massen-Postings in Newsgroups ist untersagt.

14.3 Signal übernimmt keine Garantie dafür, dass vom Kunden bestellte Domains tatsächlich vergeben werden können (first come, first serve) - Vergabestellen behalten sich außerdem das Recht vor, Domainanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

14.4 Der Kunde verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstelle einzuhalten und nicht gegen Rechte Dritter (Namens- und Markenrecht) zu verstoßen. Der Kunde hat zu prüfen, ob der gewünschte Domainname kein eingetragenes Warenzeichen oder Patent verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist.

Für den Fall, dass Signal von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Signal schadlos zu halten. Ebenfalls behalten wir uns das Recht zur Sperrung der betreffenden Domain vor.

14.5 Signal bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser Bedingungen, kann Signal - mit Zustimmung des Kunden - vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Signal für den Kunden zumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere jede Vertragsänderung, die eine Reduzierung der vertraglichen Hauptleistungen von Signal zur Folge hat. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Signal verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

14.6 Das Hosting von Signal wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100% ist technisch nicht realisierbar und kann deshalb von Signal nicht gewährleistet werden. Aufgrund der dezentralen Struktur des Internet ist Signal für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes, den Webserver selbst oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Signal sichert zu bei Service-Ausfällen das Hosting-Service so schnell als realistisch und praktisch möglich wiederherzustellen. Das umfasst allerdings nicht Kundeninhalte. Signal wird versuchen Kundeninhalte auf Basis vorhandener Backups wiederherzustellen, es gibt allerdings keine Garantie, dass dies immer möglich ist.

14.7 Signal ist zur Erbringung der Leistung auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten (Digital Ocean LLC., Hetzner Online GmbH, INWX GmbH) betrieben werden und auf die Signal keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von Signal haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.

14.8 Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von Signal erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird Signal den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche Systemaktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.

14.9 Erreicht für Kunden gehostete Software die End-of-Life-Phase (die Software wird nicht mehr offiziell vom Hersteller / der betreuuenden Organisation unterstützt) oder stehen aus anderen Gründen keine Updates für die verwendete Software mehr zu Verfügung, ist Signal zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, um die Sicherheit der Hosting-Infrastruktur nicht zu gefährden. Signal ist nicht zu dazu verpflichtet die Verfügbarkeit von Updates von für Kunden gehosteter Software zu überwachen.

15 Besondere Bestimmungen

15.1 Vorgehen beim Update von CMS, Plugins, Modulen und Themes
Ein Update-Prozess setzt immer ein täglich erstelltes Backup voraus. Nach dem Update-Prozess wird die Webseite auf Erreichbarkeit geprüft. Eine vollständige Prüfung der Webseite auf Funktionsfähigkeit und Design wird nicht vorgenommen. Aufgrund von potentiell zahlreichen durchzuführenden Plugin und UI-Updates, wird der Kunde nicht über durchgeführte Plugin-Updates informiert. Der Kunde ist daher angehalten seine Webseite mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.

Im Fall einer nach dem Update-Zeitpunkt nicht verfügbaren Seite, wird der Kunde von Signal über seine hinterlegte E-Mail-Adresse kontaktiert.

15.2 Vorgehen bei Problemen: Sollte eine Seite nach einem durchgeführten Update nicht mehr erreichbar sein, wird auf Seiten von Signal versucht, das zuvor erstellte Backup wiederherzustellen.
Sollte der Kunde Probleme an seiner Webseite feststellen, kann die Webseite jederzeit, sofern verfügbar, auf das zuvor erstellte Backup zurückgesetzt werden. Sollte ein Fehler auf der Webseite durch ein Plugin- oder Theme-Update durch Signal festgestellt werden, wird der Kunde benachrichtigt und bei Bedarf ein Website-Backup als eine der weiterführenden Maßnahmen eingespielt. Gemeinsam wird abgestimmt, ob eine kostenpflichtige Support-Leistung in Anspruch genommen werden soll.

15.3 Besondere Bedingungen für Backups: Signal bietet seinen Kunden im Rahmen unseres Angebotes automatische Backups an. Eine inhaltliche und funktionale Kontrolle der Anwendung wird dabei nicht vorgenommen. Jedes automatisch erstellte Backup wird für den in der Leistungsbeschreibung angegebene Dauer  gespeichert. Nach Ablauf dieser Dauer wird das jeweilige Backup unwiderruflich gelöscht.

15.4 Haftungsausschluss: Signal haftet nicht für Schäden, die durch Updates oder unvollständige Backups verursacht werden. Der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch darauf, dass Probleme bei Updates durch Signal behoben werden.

16 Sonstige Bestimmungen

16.1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

16.2. Der Kunde wird Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, die er Signal angegeben hat, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung) oder seiner Rechtsform und seiner Firmenbuchnummer spätestens innerhalb eines Monats ab der Änderung anzeigen. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von Signal, insbesondere Rechnungen, Mahnungen oder Kündigungen nicht zu, so gelten diese Erklärungen von Signal trotzdem als zugegangen.

16.3. Sobald Signal irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, wird der Kunde unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen benachrichtigt.

16.4. Sobald dem Kunden irgendwelche Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages in Frage stellen können, ist Signal unverzüglich schriftlich über diese Umstände und allfällige zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

16.5. Signal ist berechtigt, im Rahmen des Vertrages erarbeitete allgemeine Erkenntnisse als Einzelpublikation oder in Schriftenreihen zu veröffentlichen. Kundenspezifische Erkenntnisse können nur nach vorheriger und schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden in Publikationen verwertet werden.

16.6. Soweit im besonderen Vertragsteil und in den "Allgemeinen Vertragsbedingungen" nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten subsidiär die Bestimmungen des ABGB.

17 Gerichtsstand

17.1. Als Gerichtsstand gilt Linz als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.